Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt tiefgreifende Veränderungen für Fuhrparks mit sich, wobei die Nachhaltigkeit der geschäftlichen Mobilität eine wichtige Rolle spielt. Diese neue CSRD-Verordnung verpflichtet Unternehmen, detailliert über soziale und ökologische Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten, darunter auch über die Treibhausgasemissionen. Für Flottenmanager bedeutet dies, dass sie sich auf CO2-arme Anschaffungen, die CO2-Neutralität von Geschäftsreisen und die Förderung umweltfreundlicher Pendelfahrten konzentrieren müssen.
Die CSRD-Richtlinie ist ein europäisches Gesetz, das große und börsennotierte Unternehmen verpflichtet, regelmäßig über soziale und ökologische Risiken zu berichten. Diese CSRD-Gesetzgebung legt umfassendere und strengere Standards fest als die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD), wobei ein starker Schwerpunkt auf der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen liegt. Gemäß der CSRD-Richtlinie müssen Unternehmen nicht nur ihre CO2-Emissionen dokumentieren, sondern auch, wie sich ihre Aktivitäten auf Menschenrechte und die Umwelt auswirken. Dies macht die Bedeutung der CSRD umfassender und wichtiger für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeit ernsthaft vorantreiben wollen.
Im Gegensatz zur NFRD, bei der die Überprüfung und Berichterstattung freiwillig war, ist dies gemäß der CSRD-Richtlinie verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmen nun detailliertere und zuverlässigere Informationen bereitstellen müssen, was erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise hat, wie sie ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen und umsetzen. Unternehmen müssen nicht nur berichten, sondern auch Ziele festlegen, um die CO2-Emissionen zu halbieren und letztendlich auf null Emissionen zu kommen
Mit dem Inkrafttreten der CSRD-Gesetzgebung sind Unternehmen gezwungen, ihre CO2-Emissionen in allen Bereichen ihres Betriebs zu reduzieren, einschließlich der betrieblichen Mobilität. Dies rückt den Fuhrparkmanager in den Mittelpunkt des Übergangs zu einer nachhaltigeren Mobilität. Während Fuhrparks traditionell ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsbetriebs waren, verlagert sich der Fokus nun auf alternative Mobilitätslösungen wie Carsharing, Fahrräder und digitale Mobilitätsbudgets. Dadurch wandelt sich die Rolle des Fuhrparkverwalters hin zu der eines Mobilitätsmanagers – eine Veränderung, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt.
Die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive durch die EU bedeutet, dass Unternehmen nun über ihre Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen berichten müssen. Flottenmanager spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen Strategien entwickeln, um die CSRD-Verpflichtungen zu erfüllen. Diese neuen Verantwortlichkeiten erfordern, dass Flottenmanager nicht nur Experten im Mobilitätsmanagement sind, sondern auch in den Bereichen Nachhaltigkeit und Regulierung. Auch die Mobilität im Pendlerverkehr mit privaten Fahrzeugen wird berücksichtigt, auf die ein Flottenmanager zwar weniger direkten Einfluss ausüben kann, für die aber dennoch Ziele festgelegt werden müssen.
Die CSRD-2025-Verordnung erweitert die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine viel größere Gruppe von Unternehmen. Während zuvor nur große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern berichten mussten, sind nun auch andere große Unternehmen verpflichtet, ihre nichtfinanziellen Leistungen offenzulegen. Das bedeutet, dass EU-Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, der CSRD-Pflicht nachkommen müssen. Die Kriterien lauten wie folgt:
Darüber hinaus gilt die CSRD-Richtlinie auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, die in der EU tätig sind. Diese Unternehmen müssen ab 2024 über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten, wobei die ersten Berichte im Jahr 2025 einzureichen sind.
Gemäß der CSRD-Gesetzgebung müssen Unternehmen über drei Arten von Emissionen berichten: Scope 1, 2 und 3. Für Flottenmanager sind diese Messungen von entscheidender Bedeutung. In der CSRD-Berichterstattung werden diese drei „Scopes“ als Beispiel herangezogen, um das Format des CSRD-Berichts zu gestalten.
Ein wichtiger Bestandteil der CSRD-Berichterstattung ist die Reduzierung der Scope-3-Emissionen. Flottenmanager können dies erreichen, indem sie bei der Planung von Geschäftsreisen umweltbewusste Entscheidungen treffen. Einige Strategien umfassen:
Um die CSRD-Vorschriften und die damit verbundenen Berichtspflichten zu erfüllen, müssen Flottenmanager eine Reihe von Maßnahmen ergreifen:
Mit TrackJack wird die CSRD-Berichterstattung erheblich vereinfacht. Durch die Ausstattung der Flotte mit Fahrtenerfassungssystemen werden die Fahrzeugdaten und die für die CSRD-Berichterstattung erforderlichen Informationen direkt miteinander verknüpft. Das Fahrtenerfassungssystem von TrackJack erfasst bei jeder Fahrt:
TrackJack erfasst diese Daten bei jeder Fahrt. Das Beispiel für einen CSRD-Bericht sieht wie in der nebenstehenden Abbildung aus. So erfüllen Sie nicht nur die CSRD-Verpflichtung, sondern optimieren auch direkt den gesamten Fuhrpark.
Die CSRD-Vorschriften verändern die Art und Weise, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit und Mobilität denken müssen. Möchten Sie mehr über die CSRD erfahren und darüber, wie TrackJack Ihnen bei der CSRD-Berichterstattung auf Flottenebene für Scope 1, 2 und 3 helfen kann? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer 010-8200190 oder per E-Mail an sales@trackjack.nl